© 2024 Sachverständigenbüro Heinzmann

Herzlich Willkommen

Sie hatten einen Unfall und benötigen ein qualifiziertes Gutachten?

Allgemeine Informationen

Als Erstes sollten Sie wissen, dass Sie bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall das Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens haben. Sie sind nicht verpflichtet den Ihnen von der Versicherung angebotenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen übernimmt im vollen Umfang die Versicherung Ihres Unfallgegners. Für Sie entstehen somit keine Kosten Ein neutrales Gutachten über den Fahrzeugschaden nach einem Verkehrsunfall dient zur Beweissicherung und klärt Sachverhalte. Es hilft, dass Ihr Schaden zu 100% reguliert wird und es ist die Basis zur Sicherung der Ansprüche des Geschädigten. Die Schadenbegutachtung erfolgt in unserem Büro, bei Ihnen vor Ort, oder in einer Werkstatt. Zunächst wird der komplette Schaden erfasst, der optimale Reparaturweg festgelegt und die notwendigen Reparaturkosten sowie die Reparaturdauer ermittelt. Gegebenenfalls werden die folgenden Werte ermittelt: - Wiederbeschaffungswert - Restwert - Wiederbeschaffungsdauer - merkantile Wertminderung Die Gutachtenkosten ermitteln sich aus der Netto-Schadenhöhe und dem Arbeitsaufwand und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Eine Übersicht über die Kosten finden Sie auf "Informationen“.
Kfz-Sachverständigenbüro Heinzmann